Förderung von Projekten

Ihr habt eine Projektidee? Dann informiert euch hier! Denn Projekte in diesen zwei Handlungsfeldern können bei uns eine Projektförderung von 40% der Projektkosten erhalten:

CO2-arme Gesellschaft & Kreislaufwirtschaft

  • Intelligente Energieverteilungssysteme
  • Vorhaben zur Stärung der Kreislaufwirtschaft & Ressorceneffizienz
  • Reduktion von CO2-Emissionen

Regionale Innovationsfähigkeit

  • Regionale Technologietransfernetzwerke
  • Vorhaben zur Unterstützung des Gründungsklimas
  • Innovative Lern- & Arbeitsorte
  • Dienste & Anwendeungen für digitale Kompetenzen und Prozesse

Ihr wollt mehr über unser Zukunftskonzept erfahren?

Wie stelle ich einen Antrag?

In einer Schritt-für-Schritt-Anleitung erklären wir alle notwendigen Inhalte und Bestandteile der Antragstellung.

Das Regionalmanagement ist euer Partner für Projekte in der Region! Wir unterstützen euch bei der Entwicklung eurer Ideen und der Antragstellung – gemeinsam bringen wir euer Vorhaben voran!
Förderung Projekte Zukunftsregion
Schritt 1: Nehmt Kontakt zum Regionalmanagement auf

Im ersten Schritt ist es ganz wichtig, dass ihr Kontakt mit dem Regionalmanagement aufnehmt, um eure Projektidee vorzustellen.

Dazu könnt ihr auch die Vorlage für die Kurzbeschreibung verwenden.

Wir prüfen dann die Übereinstimmung mit den Zielen des Förderprogramms und unterstützen euch auch bei der Suche nach geeigneten Partnern oder anderen Förderprogrammen, die passen könnten.

Förderung Projekte Zukunftsregion
Schritt 2: Erstellt eine Projektskizze

Die Projektskizze ist der zweite wichtige Schritt auf eurem Weg der Antragsstellung!

Dazu müsst ihr eure Projektidee in einer Projektbeschreibung formulieren.

Diese Beschreibung sollte

  • die Idee,
  • die Ausgangssituation,
  • die Zielsetzung und
  • den Beitrag zur CO₂-Reduktion sowie zur regionalen Innovationsfähigkeit beinhalten.

Die spätere inhaltliche Bewertung des Antrags erfolgt anhand eines Scoring-Modells.

Das heißt für euch: Je präziser die einzelnen Punkte beantwortet werden, desto besser fällt das spätere Scoring aus.

Förderung Projekte Zukunftsregion
Schritt 3: Klärt eure Gesamtfinanzierung

Im dritten Schritt müsst ihr klären, wie die fehlenden 60 % der Projektmittel finanziert werden können.

Mögliche Finanzierungsquellen sind öffentliche Mittel, private Investitionen und Personalstellen.

Für die Kofinanzierung durch weitere Partner oder Kooperationsverbünde haben wir euch nützliche Vorlagen zusammengestellt, die ihr gerne verwenden könnt:

NBank - Förderung Projekte Zukunftsregion
Schritt 4: Reicht euren Antrag im NBank-Portal ein

Ohne NBank kein Geld!

Also müsst ihr euren ausführlichen und vollständigen (!) Förderantrag im NBank-Portal einreichen.

Und auch hier gilt natürlich wieder: Wenn ihr unsicher seid, ob ihr dabei alles richtig macht, dann sagt uns Bescheid. Wir vom Regionalmanagement unterstützen euch bei Fragen und vermitteln bei Bedarf zwischen euch und der NBank!

Alle Informationen zu den erforderlichen Unterlagen gibt es auf der Seite der NBank.

Genehmigung  Projekte Zukunftsregion
Schritt 5: Ihr bekommt die Bewilligung

Nach erfolgreicher Prüfung erhaltet ihr den Zuwendungsbescheid. Ab diesem Zeitpunkt kann euer Projekt starten!

Das Regionalmanagement steht euch während der gesamten Projektlaufzeit unterstützend zur Seite.

Und hier zum Abschluss noch als Hintergrundinformationen für euch unsere  Richtlinie Zukunftsregion Weserbergland+.

 

FAQ

Hier haben wir nochmal die wichtigsten Fragen, die euch jetzt vielleicht durch den Kopf gehen, zusammengestellt.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Projektidee habe?

Wenn ihr eine Projektidee habt, ist das Regionalmanagement (REM) eure erste Anlaufstelle.

Dort erhaltet ihr eine umfassende Beratung zu Fördermöglichkeiten, Informationen zum Zukunftskonzept (das die strategischen Ziele der Zukunftsregion beschreibt) sowie Kontakte zu potenziellen Partnern, die euch bei der Umsetzung eures Projekts helfen können.

Welche Art von Projekten werden gefördert?

Ihr habt es vielleicht auf unserer Startseite schon gelesehen: Es werden sowohl investive als auch nicht-investive kooperative Entwicklungs- und/oder Modellvorhaben gefördert.

Voraussetzung dabei ist, dass sie aus dem Zukunftskonzept abgeleitet werden und den Qualitätskriterien entsprechen.

Weitere Details zur Förderung:

Im Rahmen des Zukunftskonzepts der Region Weserbergland+ sind die Handlungsfelder „Regionale Innovationsfähigkeit“ und „CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft“ ausgewählt worden, auf die sich die Förderung beschränkt.

Das ist wichtig für euch, denn wir dürfen nur Projekte fördern, die in diesem Bereich agieren!

Im Handlungsfeld „Regionale Innovationsfähigkeit“ werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Regionale Technologie Transfernetzwerke
  • Vorhaben zur Unterstützung des Gründungsklimas
  • Innovative Lern- und Arbeitsorte
  • Dienste und Anwendungen für digitale Kompetenzen und Prozesse

Im Handlungsfeld „CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft“ werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Vorhaben zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz
  • Intelligente Energieverteilungssysteme

Weiterhin müssen ALLE Projekte einen Beitrag zu den Querschnittzielen der Nachhaltigen Entwicklung, Gleichstellung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie Gute Arbeit leisten.

Es gelten zudem die Förderfähigkeitsvoraussetzungen, die sich aus dem Landeshaushaltsrecht und den relevanten EU-Verordnungen ergeben.

Ab welcher Höhe werden Projekte gefördert?

Förderfähig sind Projekte mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ab 100.000 Euro pro Projekt.

Für Gutachten, vorbereitende Machbarkeitsstudien und Konzepte gilt eine Mindestgrenze von 25.000 Euro.

Wie lang ist die maximale Projektlaufzeit?

Die Durchführung eines Projektes ist auf 36 Monate beschränkt. In Ausnahmefällen kann eine Verlängerung gewährt werden.

Wer kann sich um eine Projektförderung bewerben?

Das Förderprogramm der Zukunftsregionen richtet sich vor allem an:

  • Kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände & Anstalten der beteiligten Landkreise
  • Gesellschaften in mehrheitlich kommunalem Besitz
  • Gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen
  • Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen
  • Kooperationsverbünde aus Wissenschaft, Gebietskörperschaften und/oder gewerblichen Unternehmen

Falls ihr eine Projektidee habt, aber NICHT zu den Antragsberechtigten gehört, braucht ihr einen entsprechenden Partner aus den eben genannten Kategorien, der den Antrag einreicht.

Ihr habt Fragen zur Abwicklung? Dann meldet euch einfach bei uns!

Wie funktioniert die Finanzierung?

Die Zukunftsregion Weserbergland+ übernimmt 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die restlichen 60 % müssen entweder vom Antragsteller selbst aufgebracht oder durch weitere Kofinanzierungsmittel gedeckt werden.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Meldet euch mit eurer Projektidee beim Regionalmanagement. Gemeinsam gehen wir alle notwendigen Schritte zur Antragstellung durch.

Schaut dazu auch nochmal in unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Bis wann kann ich mich bewerben?

Die Antragstellung ist bis Ende 2027 möglich.

Wichtig für euch ist: Alle Projekte müssen spätestens bis zum 31.12.2028 abgerechnet sein. Daraus ergibt sich die maximale Projektlaufzeit, die noch in Betracht kommt.

Was passiert, nachdem ich meinen Antrag im Portal der NBank eingereicht habe?
  • Prüfung der Unterlagen: Die NBank überprüft zunächst, ob alle erforderlichen Dokumente vollständig und unterschrieben eingereicht wurden. Falls Unterlagen fehlen oder unvollständig sind, wird sich die NBank bei euch melden und um eine Nachreichung oder Korrektur bitten. Erst nach vollständigem Eingang aller Dokumente beginnt die Bearbeitung des Antrags.
  • Weiterleitung an das Regionalmanagement: Sobald die Vollständigkeit bestätigt ist, werden die Antragsunterlagen an das zuständige Regionalmanagement weitergeleitet. Das Regionalmanagement der Zukunftsregion koordiniert dann die nächsten Schritte, um eine inhaltliche Bewertung (Förderwürdigkeit) durch die Steuerungsgruppe (StG) zu ermöglichen.
  • Vorstellung des Projekts: Die Projektträger werden eingeladen, ihr Projekt den Mitgliedern der Steuerungsgruppe in einer Online-Sitzung zu präsentieren und Fragen der Gruppe zu beantworten.
  • Bewertung durch die Steuerungsgruppe: Die Steuerungsgruppe entscheidet in einer ihrer regelmäßigen Sitzungen oder im Umlaufverfahren über die Förderwürdigkeit des Projektes. Gegebenenfalls wird in dieser Sitzung eine erneute Kurzvorstellung des Projektes (4-Minuten-Pitch) verlangt.
  • Ergebnisübermittlung: Die Entscheidung der Steuerungsgruppe wird an die NBank weitergeleitet. Nach einer abschließenden formalen Prüfung durch die NBank wird den Antragstellenden die Bewilligung oder Ablehnung des Projektes mitgeteilt.
Ab wann kann mit dem Projekt gestartet werden?

Es ist wichtig, dass mit dem Projekt erst nach der Bewilligung bzw. der Erteilung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch die NBank begonnen wird.

Zuvor dürfen auch keine Ausschreibungen erfolgen, Aufträge vergeben oder Verträge abgeschlossen werden, da es sich sonst um einen vorzeitigen Investitionsbeginn handelt. Politische Beschlussfassungen, Bauleitplanungen sowie Bauanträge sind jedoch unbedenklich.

Julia Kowitzke

Projektleiterin

Telefon: 05151 903-9316